Beitragsordnung des Vereins
Sportclub Bibersfeld e.V.

§1 Grundsätze

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Satzung. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Höhe der Beiträge, Gebühren, Umlagen und sonstiger Dienstleistungen. Der Hauptausschuss legt sonstige Gebühren und deren Höhe fest.

§2 Solidarprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen

§3 Beschlüsse

3.1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühren, Umlagen und sonstige Dienstleistungspflichten. Als Anhaltspunkte sollen die Erhöhungen der Beiträge der Stadt Schwäbisch Hall sowie des Württembergischen Landessportbundes zur Sportförderung dienen.

3.2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 §4 Beiträge

Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe
01 Jugendliche bis 18 Jahre € 35,00
02 Erwachsene über 18 Jahre € 71,00
03 Familien mit Kindern bis 18 Jahre € 140,00
04 passives Mitglied € 36,00

4.1. Die Mitgliedsbeiträge enthalten die Beiträge für die Sportversicherung des WLSB, die der Verwaltungsberufsgenossenschaft und der GEMA in Höhe der vom WLSB festgelegten Sätze.

4.2. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich durch Einzugsermächtigung am 2. Freitag im März eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

4.3. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 28.02. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 5,00 zu zahlen.

4.4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5,00 pro Mahnung erhoben.

4.5. Bei einem Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes der entsprechenden Beitragsklasse abgerundet in volle € für das laufende Kalenderjahr. Die Abbuchung durch Einzugsermächtigung erfolgt in diesem Fall und bei einem Vereinseintritt zwischen dem ersten Einzugstermin (siehe 4.2.) und dem 30.06. zum 30.09.. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

4.6. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Vorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Die Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

 §5 Gebühren

5.1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme, usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen durch den Hauptausschuss festzulegen sind.

5.2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlageerhebungen erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

§6 Vereinskonto

Institut   
VR Bank Schwäbisch Hall – Crailsheim eG
IBAN DE44 6229 0110 0370 3150 06
BIC
GENODES 1 SHA

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§7 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur schriftlich beim Vorstand bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.

§8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde auf der Ausschusssitzung am 07.09.2020 beschlossen. Sie tritt mit gleichem Datum in Kraft.


Sport Club Bibersfeld e.V.

Luckenbacher Str. 42
74523 Schwäbisch Hall

Tel.: 0791 2049888 
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