Ehrungsordnung

des Vereins Sportclub Bibersfeld e.V.

§1 Präambel

Um Zweck und Wert der Ehrungen zu wahren, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die für die Ehrungen vorgeschlagenen Personen müssen die vorgegebenen Bedingungen einwandfrei erfüllen und sollen auch in charakterlicher Hinsicht der Ehrung würdig sein.


§ 2 Grundsätze

Es besteht Einigkeit darüber, dass durch die Aufstellung dieser Richtlinien zur Durchführung von Ehrungen ein Rechtsanspruch von Seiten des Vereinsmitgliedes nicht hergeleitet werden kann und insoweit die Entscheidung der Ehrung dem Vorstand auf Vorschlag des Hauptausschusses, ggf. auch in Abstimmung mit der Mitgliederversammlung in Einzelfällen, grundsätzlich vorbehalten bleibt. Die Anrechnung der Zeiträume bei langjähriger ununterbrochener Mitgliedschaft beginnt ab dem 18. Lebensjahr. Darüberhinausgehende zusätzliche oder vorzeitige Ehrungen können beim Vorstand beantragt werden. Eine höhere Ehrung setzt in der Regel die niedrigere Stufe voraus.

In der Regel werden Vereinsmitglieder nicht vor Erreichung des 60. Lebensjahres zu Ehrenmitgliedern ernannt. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

§3 Zuständigkeiten

3.1.   Der Vorstand ist zuständig für das gesamte Ehrungswesen des Vereins. Ihm obliegen im besonderen folgende Aufgaben:

  1. Aktualisierung der Ehrungsordnung nach den Bedürfnissen des Vereins
  2. Bereitstellung der offiziellen Ehrungsanträge des Vereins und der Verbände
  3. Prüfung der Ehrungsanträge auf Erfüllung der Ehrungsvorgaben
  4. Vorlage der Ehrungsanträge zur Beschlussfassung
  5. Beschaffung der erforderlichen Urkunden und Ehrennadeln
  • Die Beschlussfassung der zu ehrenden Personen obliegt dem Hauptausschuss.
  • Ehrungen werden vom Vorstand in Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen.
  • Ausgesprochene Ehrungen sind zu archivieren und in die Ehrenliste des EDV-Programms aufzunehmen.

 

§4 Antragsverfahren

  • Anträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
  • Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Hauptausschusses und sind zu begründen.
  • Anträge für Ehrungen sind mindestens 12 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin beim Vorstand einzureichen. Bei verspätet eingehenden Anträgen besteht keine Gewährleistung zur Durchführung der Ehrung.

Ehrungen durch Fachverbände oder den Württembergischen Landessportbund sind gemäß den von diesen Stellen erlassenen Bestimmungen zu beantragen. Die Verantwortung für diese Ehrungen liegt bei den Abteilungsleitern.

 

§5 Ehrenstufen

5.1.   Der Verein würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder und ihm nahestehende Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen. Die Vereins-Ehrennadel wird an Mitglieder

  1. die sich für ihre Mitarbeit im Verwaltungs- und Sportbereich des Vereins, z.B. als Vorstand, Beisitzer, Abteilungsleiter, Trainer, Betreuer oder sonstige gleichwertige Verdienste erworben haben
  2. an aktive Vereinsmitglieder, die sich am offiziellen Sportbetrieb der Verbände für den Verein beteiligen
  3. die dem Verein durch ununterbrochene Mitgliedschaft ihre besondere Verbundenheit und Treue dokumentieren,

unter Beachtung folgender Richtlinien verliehen:

 

in Bronze:

zu 1.): für 15 Jahre Mitarbeit.

Über die Verleihung der Vereins-Ehrennadel wird eine Urkunde im Format A4 ausgestellt.
Der Ehrungstext lautet: Herr „Max Mustermann“ wird in Anerkennung für seine Vereinstreue und 15-jährige verdienstvolle Mitarbeit im SC Bibersfeld e.V. diese Urkunde überreicht und die Vereins-Ehrennadel in Bronze verliehen.

zu 2.): für 300 Jugend- oder Aktiven-Pflichtspiele Fußball.

Über die Verleihung der Vereins-Ehrennadel wird eine Urkunde im Format A4 ausgestellt.
Der Ehrungstext lautet: Herr „Max Mustermann“ wird in dankbarer Anerkennung für 300 Spiele im SC Bibersfeld e.V. diese Urkunde überreicht und die Vereins-Ehrennadel in Bronze verliehen. 

zu 3.): für 25 Jahre.

Über die Verleihung der Vereins-Ehrennadel wird eine Urkunde im Format A4 ausgestellt.
Der Ehrungstext lautet: Herr „Max Mustermann“ wird in dankbarer Anerkennung für seine 25-jährige Mitgliedschaft und Verbundenheit zum SC Bibersfeld e.V. diese Urkunde überreicht und die Vereins-Ehrennadel in Bronze verliehen.

 

in Silber:

zu 1.): für 30 Jahre Mitarbeit.

Über die Verleihung der Vereins-Ehrennadel wird eine Urkunde im Format A4 ausgestellt.
Der Ehrungstext lautet: Herr „Max Mustermann“ wird in Anerkennung für seine Vereinstreue und 30-jährige verdienstvolle Mitarbeit im SC Bibersfeld e.V. diese Urkunde überreicht und die Vereins-Ehrennadel in Silber verliehen.

zu 2.): für 400 Aktiven-Pflichtspiele Fußball.

Über die Verleihung der Vereins-Ehrennadel wird eine Urkunde im Format A4 ausgestellt.
Der Ehrungstext lautet: Herr „Max Mustermann“ wird in dankbarer Anerkennung für 400 Spiele im SC Bibersfeld e.V. diese Urkunde überreicht und die Vereins-Ehrennadel in Silber verliehen.

zu 3.): für 40 Jahre.

Über die Verleihung der Vereins-Ehrennadel wird eine Urkunde im Format A4 ausgestellt.
Der Ehrungstext lautet: Herr „Max Mustermann“ wird in dankbarer Anerkennung für seine 40-jährige Mitgliedschaft und Verbundenheit zum SC Bibersfeld e.V. diese Urkunde überreicht und die Vereins-Ehrennadel in Silber verliehen.

 

in Gold:

zu 1.): für 45 Jahre Mitarbeit.

Über die Verleihung der Vereins-Ehrennadel wird eine Urkunde im Format A4 ausgestellt.
Der Ehrungstext lautet: Herr „Max Mustermann“ wird in Anerkennung für seine Vereinstreue und 45-jährige verdienstvolle Mitarbeit im SC Bibersfeld e.V. diese Urkunde überreicht und die Vereins-Ehrennadel in Gold verliehen.

zu 2.): für 500 Aktiven-Pflichtspiele Fußball.

Über die Verleihung der Vereins-Ehrennadel wird eine Urkunde im Format A4 ausgestellt.
Der Ehrungstext lautet: Herr „Max Mustermann“ wird in dankbarer Anerkennung für 500 Spiele im SC Bibersfeld e.V. diese Urkunde überreicht und die Vereins-Ehrennadel in Gold verliehen.

zu 3.): für 50 Jahre.

Über die Verleihung der Vereins-Ehrennadel wird eine Urkunde im Format A4 ausgestellt.
Der Ehrungstext lautet: Herr „Max Mustermann“ wird in dankbarer Anerkennung für seine 50-jährige Mitgliedschaft und Verbundenheit zum SC Bibersfeld e.V. diese Urkunde überreicht und die Vereins-Ehrennadel in Gold verliehen.

§6 Vereins-Ehrenmitglied

6.1.   Die Vereins-Ehrenmitgliedschaft die höchste Auszeichnung des Vereins. Entsprechend ist ein hoher Bewertungsmaßstab anzulegen.

6.2.   Er kann sowohl an Mitglieder als auch an Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens verliehen werden, die sich um die Förderung und Bestrebungen des Vereins in ideeller, sportlicher oder finanzieller Weise herausragende Verdienste erworben haben.

6.3.   Über die Verleihung der Vereins-Ehrenmitgliedschaft wird ein hochwertiger Ehrebrief im Format A4 in einer Urkundenmappe ausgestellt.
Der Ehrungstext lautet: Herr „Max Mustermann“ wird in dankbarer Anerkennung seiner herausragenden Verdienste für den SC Bibersfeld e.V. durch diesen Vereins-Ehrenbrief die Ehrenmitgliedschaft verliehen und berechtigt ihn zum freien Eintritt aller sportlichen und geselligen Veranstaltungen des Vereins.

 

§7 Todesfälle

7.1. Wurden einem Mitglied zu Lebzeiten Ehrungen zuteil, ist wie folgt zu verfahren:

Ehrennadel in Bronze: Kondolenzkarte

Ehrennadel in Silber: Kondolenzkarte und Blumengebinde /-Bouquet mit Schleife im Wert von 80-120€.

Ehrennadel in Gold: Traueranzeige, Kranz mit Schleife im Wert von 150-250€ und Abordnung zur Beisetzung

Ehrenmitglieder: Traueranzeige, Kranz mit Schleife im Wert von 150-250€, Abordnung und (in Abstimmung mit den Hinterbliebenen eine Grabrede durch ein Vorstandsmitglied)

 §8 Erlöschen und Entzug der Ehrung

8.1. Die Ehrungen des Vereins nach dieser Ehrungsordnung können jederzeit widerrufen werden, wenn sich die betroffene Person vereinsschädigend bzw. als unwürdig für den Behalt der Ehrung erwiesen hat.

8.2. Über den Widerruf der Ehrung entscheidet der Hauptausschuss auf Antrag des Vorstandes.

8.3. Dem Betroffenen ist vor der Entscheidung des Hauptausschusses schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

8.4. Der Betroffene ist verpflichtet, nach der Entscheidung des Hauptausschusses die Ehrung binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Entscheidung an den Vorstand zurückzugeben.

 

§9 Inkrafttreten

Diese Ehrungsordnung wurde auf der Ausschusssitzung am 07.09.2020 beschlossen. Sie tritt mit gleichem Datum in Kraft.


Sport Club Bibersfeld e.V.

Luckenbacher Str. 42
74523 Schwäbisch Hall


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